Arbeitsvisum
90 Tage
90 Tage
Einmalige Einreise
3-5 Arbeitstage
Ab 71.05 CHF
+ Krankenversicherung
110.00 CHF
Dieses Visum ist für Angestellte und Arbeiter von Unternehmen mit Sitz im Königreich Saudi-Arabien bestimmt.
Vor der Einreichung des Visumantrags aus dem Herkunftsland oder dem Land des derzeitigen Wohnsitzes des Antragstellers müssen die Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Genehmigungen vom Arbeitgeber erteilt werden.
Für die Erteilung eines Visums ist ein Sponsor in Saudi-Arabien erforderlich. Der Arbeitgeber, der den Antrag sponsert, trägt die Hauptverantwortung für das Antragsverfahren. Der potenzielle Arbeitnehmer muss jedoch alle erforderlichen Dokumente bereitstellen.
Das Verfahren ist in zwei Stufen unterteilt:
Zunächst erhalten Sie ein für 90 Tage gültiges Besuchsvisum für die Einreise in das Land.
Zweitens beantragt Ihr Arbeitgeber Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Iqama genannt), mit der Sie längerfristig im Land leben und arbeiten können.
Alle ausländischen Staatsbürger aller Nationalitäten können ein saudisches Arbeitsvisum beantragen, sofern sie ein gültiges Stellenangebot und einen unterzeichneten Arbeitsvertrag von einem saudischen Arbeitgeber erhalten haben. Antragsteller werden unter anderem aufgefordert, persönliche Angaben zu machen und sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen.
Der Arbeitgeber muss das Antragsverfahren für das Arbeitsvisum einleiten. Hier sind die notwendigen Schritte, um ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis in Saudi-Arabien zu erhalten:
Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Iqama ständig bei sich zu führen, um ihre rechtmässige Anwesenheit in Saudi-Arabien zu belegen.
Für die Ein- und Ausreise von Arbeitnehmern, die während der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses Saudi-Arabien verlassen oder in das Land einreisen wollen, ist eine Ausreise-/Wiedereinreisegenehmigung beim Innenministerium zu beantragen. In der Regel wird diese Genehmigung innerhalb einer Woche ausgestellt.
Das saudi-arabische Arbeitsvisum ist ein Besuchsvisum und berechtigt den Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Saudi-Arabien. Während des Aufenthalts in Saudi-Arabien muss der ausländische Arbeitnehmer beim saudischen Arbeitsministerium eine saudische Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die es ihm zusammen mit der saudischen Arbeitserlaubnis (Iqama) erlaubt, bis zu einem Jahr in Saudi-Arabien zu arbeiten und zu leben.
Eine Iqama ist eine Arbeitserlaubnis, die es ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, einer langfristigen Beschäftigung nachzugehen. Ein Visum ist dagegen ein Besucherausweis, der es ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, ein anderes Land für einen kurzen, festgelegten Zeitraum zu besuchen.
Nachfolgend finden Sie die Preisliste für Passrücksendungen innerhalb der Schweiz.
Klicken Sie bitte oben auf der Seite auf "Mein Visum beantragen" und füllen Sie das Antragspaket aus.
Bitte überprüfen Sie die erforderlichen Dokumente und senden Sie uns diese per E-Mail zu.
Wir vereinbaren einen Termin und unterstützen Sie bei der persönlichen Einreichung Ihres Visumantrags im Saudi Visa Application Center (VFS Tasheer) in Bern oder Genf.
Sobald Ihr Visum genehmigt wurde, überprüfen wir alle Details und senden es Ihnen per Einschreiben, Kurierdienst oder unserem hauseigenen Kurier zurück.